Die Kirchenpflege leitet gemeinsam mit dem Pfarramt die Kirchgemeinde. Sie vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. Sie fördert das Engagement der Angestellten und Freiwilligen und ist für Begleitung und Anerkennung besorgt.
Die Mitglieder der Kirchenpflege werden von der Kirchgemeinde gewählt.