Der Kirchenrat hat am 13. März die Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit verschärft. Die seelsorgerliche Tätigkeit und unverzichtbare Dienstleistungen der Kirche sollen, wenn immer möglich, aufrechterhalten werden können.
Das Corona-Virus bereitet sich immer weiter aus, auch in unserer Region. Die WHO hat die Ausbreitung des Corona – Virus (Covid – 19) mittlerweile als Pandemie eingestuft. Die Behörden ergreifen laufend Massnahmen. Betroffen sind auch die Kirchen. Sie sind aufgefordert, in geschwisterlicher Verbundenheit verantwortungsvoll und besonnen mit dem Krankheitsrisiko umzugehen.
Es gilt, die Kirchgemeindemitglieder und Mitarbeitenden vor Ansteckung zu schützen und gleichzeitig darauf zu achten, dass sie ihrerseits nicht zur Weiterverbreitung der Krankheit beitragen. Die seelsorgerliche Tätigkeit und unverzichtbare Dienstleistungen der Kirche sollen aufrechterhalten werden können.
Verschärfte Massnahmen des Bundesrats zum Schutz vor dem Corona-Virus
Der Bundesrat hat heute weitere einschneidende Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Bis und mit 4. April 2020 darf an allen Schulen kein Unterricht vor Ort stattfinden, also bis zu den Frühlingsferien. Zudem wird das Veranstaltungsverbot verlängert und verschärft. Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen werden verboten. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis 30. April 2020. Die Schutzmassnahmen – Abstand halten, Einhaltung von Hygienevorschriften etc. – sind auch weiterhin rigoros umzusetzen. Besonders ältere und weitere gefährdete Personen sollen vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus geschützt werden. Der Bundesrat weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu keiner Vermischung der Generationen kommen soll. Das bedeutet auch, dass ein Grossteil der kirchlichen Aktivitäten von grossen Einschränkungen betroffen ist.
Die Kantonalkirche hat gemeinsam mit der römisch-katholischen Schwesterkirche Kontakt zum Kantonalen Krisenstab und zum Regierungsrat aufgenommen und die Anliegen der Kirchen deponiert. Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir leider noch nicht auf alle Fragen eine abschliessende Antwort. Wir sind sehr bemüht, so schnell wie möglich Klarheit zu schaffen.
Nach einer ersten Beurteilung der neuen Lage, können wir zu den unten aufgelisteten Themen, wie folgt Stellung nehmen:
Religionsunterricht, Konfunterricht, Lager: Der Präsenzunterricht an den Schulen ist per sofort ausgesetzt. Aus diesem Grund wird ab sofort auch kein Religions- oder Konfunterricht mehr stattfinden. Des Weiteren hat der Kirchenrat entschieden, dass bis und mit den Frühlingsferien keine Lager stattfinden können. Davon betroffen sind Kindertages-Lager, Weekends, Konf- und andere Frühlingslager und der Lagerleitungskurs.
Sonntagsgottesdienste: Der Kirchenrat ist der Meinung, dass vor allem auch in Zeiten der Krise ein Gottesdienstangebot beibehalten werden soll. Die Schutzmassnahmen des Bundes, die bereits jetzt gelten, müssen jedoch weiterhin rigoros umgesetzt werden (Abstand, Hygienemassnahmen). Verschiedene Generationen sollen sich im Gottesdienst möglichst nicht vermischen. Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist auf 50 Personen zu beschränken. Es sollen zudem keine Spezialgottesdienste stattfinden. Auf Kirchenkaffee wird bis auf weiteres verzichtet. Listen: Es müssen ab sofort keine Präsenzlisten mehr geführt werden.
Abendmahl: Momentan wird das Feiern des Abendmahls ausgesetzt.
Konfirmationsgottesdienste: Der Kirchenrat empfiehlt den Kirchgemeinden, die Konfirmationsgottesdienste von März und April auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Oder aber den Gottesdienst nur mit den Konfirmandinnen und Konfirmanden, deren Eltern und Geschwistern durchzuführen. Auf einen Apéro wird verzichtet.
Taufen, Hochzeiten: Der Kirchenrat empfiehlt den Kirchgemeinden, Taufen und Hochzeiten von März und April auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Beerdigungen/Abdankungen: Beerdigungen können vorerst nur noch im engsten (Familien)kreis stattfinden. Grössere Abdankungsfeiern sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Seelsorge: In Zeiten der Krise ist die Seelsorge besonders wichtig. Auch hier ist darauf zu achten, dass besonders ältere Menschen und weitere gefährdete Menschen geschützt sind. Statt einer aufsuchenden Seelsorge sind, wenn möglich, andere Seelsorgeformen zu wählen. Bei allen Seelsorgegesprächen gilt, den vom BAG empfohlenen Abstand und die weiteren Hygienemassnahmen rigoros zu beachten.
Veranstaltungen, Essen, Apéro: Bis zu den Frühlingsferien sind alle weiteren kirchlichen Veranstaltungen auszusetzen.
Spitalbesuche – Weisung der Spitäler an Pfarrpersonen: Spitalbesuche bei Patienten dürfen nur noch in zwingend notwendigen Fällen von Pfarrpersonen aus den Gemeinden gemacht werden. Aus diesem Grund werden vom Spital seit ein paar Tagen auch keine Listen mehr verschickt.
Weitere Empfehlungen werden nächste Woche folgen.